Allgemeine Versicherungsbedingungen – Nokia Versicherung Plus August 2019

Je nach dem von Ihnen ausgewählten Produkt ist die Vertragslaufzeit auf sechs (6), zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monate befristet. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie vom Versicherungsgeber eine Benachrichtigung über die Beendigung des Vertrages, sofern der Vertrag nicht bereits vorher im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen beendet wurde.

  1. Wichtige Hinweise
    Sollte Ihr Gerät während der Vertragslaufzeit gestohlen oder unbeabsichtigt beschädigt werden, wird Atlas Insurance PCC Limited, vertreten durch die geschützte Zelle Gemini (‚Atlas Gemini‘), unter Berücksichtigung der nachstehenden Begriffsbestimmungen, Ausschlüsse und Bedingungen nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Ersatz des betreffenden Gerätes durch ein anderes Gerät mit gleichwertiger Funktionalität veranlassen. Bei dem Ersatzgerät kann es sich entweder um ein Neugerät oder ein wiederinstandgesetztes Gerät handeln.
  2. Geltungsbereich und Vertragslaufzeit
    Der Versicherungsschutz gilt während der gesamten Vertragslaufzeit in dem Land, in dem Sie laut Versicherungsschein Ihren Wohnsitz haben, sowie im Ausland, wenn Sie das Gerät auf zeitlich befristete Auslandsreisen mitnehmen.
  3. Begriffsbestimmungen (in alphabetischer Reihenfolge): 
    1. Diebstahl oder gestohlen:
      Das unrechtmäßige Entwenden des versicherten Gerätes durch eine bekannte oder unbekannte Person in der Absicht, Ihnen das versicherte Gerät dauerhaft zu entziehen.
    2. Dritte:
      Jede Person, die nicht der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Partner, dessen Vorfahr oder Nachkomme oder, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, dessen Vertreter ist, sowie jede andere Person, die nicht die Erlaubnis des Versicherungsnehmers hat, das versicherte Gerät zu nutzen.
    3. Ersatzgerät:
      Das Gerät, das der Versicherungsgeber auf seine Kosten als Ersatz für das versicherte Gerät zur Verfügung stellt. In der Regel wird Ihnen ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, das (mit Ausnahme der Farbe) mit dem versicherten Gerät identisch ist. Sollte die Wiederbeschaffung eines identischen Ersatzgerätes für die Verwaltungsstelle nicht mehr mit einem angemessenen Aufwand möglich sein, wird dem Versicherungsnehmer ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, dessen Funktionalität nach Meinung der Verwaltungsstelle mit der Funktionalität des versicherten Gerätes, das bei der Verwaltungsstelle registriert ist, vergleichbar ist. Bei den Ersatzgeräten handelt es sich in jedem Fall um Neugeräte oder um wiederinstandgesetzte Geräte.
    4. Fahrlässigkeit:
      Missachtung der Sorgfalt, die eine vorsichtig handelnde Person unter vergleichbaren Umständen anwenden würde.
    5. Fortnehmen:
      Diebstahl des versicherten Gerätes durch einen Dritten, wobei das versicherte Gerät ohne Gewaltanwendung im Beisein des Versicherungsnehmers fortgenommen wird, während sich das versicherte Gerät innerhalb eines Radius von bis zu 2 (zwei) Metern von dem Versicherungsnehmer entfernt befindet.
    6. HMD:
      HMD Global Oy ist ein finnischer Mobiltelefonhersteller, der die Exklusivrechte an der Mobiltelefonmarke Nokia besitzt.
    7. Kaufpreis:
      Der auf Ihrem Versicherungsschein angegebene Kaufpreis des versicherten Gerätes einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne Nachlässe, die dem Käufer durch den Verkäufer gewährt wurden.
    8. Sie/Ihr(e)/Versicherungsnehmer:
      Der Versicherungsnehmer, der im Versicherungsschein genannt ist, der in Deutschland wohnhaft sein und älter als 18 Jahre sein muss.
    9. Taschendiebstahl: Die kriminelle Handlung eines Dritten, wobei dieser das versicherte Gerät ohne Anwendung von körperlicher Gewalt aus einer Tasche oder aus einem Kleidungsstück stiehlt, die/das von dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Diebstahls am Körper getragen wird.
    10. Terrorismus:
      Jedwede Tat, wie unter anderem die Anwendung oder Androhung von Gewalt, die eine Person oder Personengruppe eigenständig oder gemeinschaftlich mit einer Organisation oder einem Staat zu politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Zwecken mit dem Ziel verübt, auf eine Regierung Einfluss zu nehmen oder die Bevölkerung oder Bevölkerungsteile einzuschüchtern.
    11. Unbeaufsichtigt:
      Ihr versichertes Gerät gilt dann als unbeaufsichtigt, wenn Sie das Gerät nicht vollständig im Blick haben oder wenn Sie außerstande sind zu verhindern, dass unberechtigte Personen Ihr Gerät entwenden. Wenn Sie Ihr versichertes Gerät einer anderen Person, die älter als 18 Jahre ist, anvertraut haben, obliegt ihr die Aufsicht über das Gerät.
    12. Unfallschaden/Schaden:
      Ein Schaden entsteht aufgrund eines plötzlichen Ereignisses, das von außen auf das versicherte Gerät einwirkt, wobei das versicherte Gerät durch Fallen, Stoßen und/oder das Eindringen von Feuchtigkeit so weit beschädigt wird, dass seine korrekte und vollumfängliche Funktion beeinträchtigt ist. Darin eingeschlossen sind auch Schäden, die durch unberechtigte Dritte herbeigeführt werden.
    13. Versichertes Gerät/Gerät:
      Das versicherte Nokia-Gerät, das mit seiner IMEI-Nummer oder Seriennummer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf bei der Verwaltungsstelle als neuwertiges Gerät zu registrieren ist, sowie Zubehör, das gleichzeitig mit dem Nokia-Gerät gekauft wird. Das versicherte Gerät wird mit der zugehörigen IMEI-Nummer und/oder der zugehörigen Seriennummer in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt.
    14. Verwaltungsstelle:
      Aftersales Group B.V. Aftersales ist eine Gesellschaft nach niederländischem Recht mit Geschäftssitz 151 Achter de Tolbrug, 5211 SM’s-Hertogenbosch, Niederlande. Das Unternehmen ist bei der niederländischen Finanzaufsichtsbehörde AFM unter der Zulassungsnummer 12042867 zugelassen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Deutschland erfolgt im Rahmen der geltenden Dienstleistungsfreiheit. Das Unternehmen ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen. Die Verwaltungsstelle kann ihre Aufgaben (in Teilen) an ausgewählte (vor Ort tätige) Dritte übertragen.
    15. Virus:
      Unter anderem Trojaner, Würmer, Schadsoftware und sonstige Schadprogramme, die die Funktionalität Ihres versicherten Gerätes unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigen.
    16. Zubehör:
      Jegliches Zubehör, das zusammen mit dem versicherten Gerät gekauft wurde, mit Ausnahme von Kfz-Freisprecheinrichtungen, Einbauzubehör, Software und heruntergeladenen Inhalten.
  4. Welche Schäden versichert sind
    Der Versicherungsschutz der Nokia Versicherung Plus umfasst folgende Risiken:

    1. Diebstahl nach Einbruch oder unter Gewalteinwirkung
      Ihr versichertes Gerät einschließlich Zubehör wird durch ein Ersatzgerät mit gleichwertiger Funktionalität ersetzt.
    2. Unfallschäden
      Ihr versichertes Gerät wird repariert oder durch ein Ersatzgerät mit gleichwertiger Funktionalität ersetzt.
    3. Zubehör
      Zubehör mit einem Gesamtwert von höchstens 150,00 EUR, das gleichzeitig mit dem versicherten Gerät beschädigt oder gestohlen wurde, ist mitversichert.
    4. Weltweiter Versicherungsschutz
      Der Versicherungsschutz gilt auch für einen befristeten Zeitraum im Ausland, wenn Sie sich auf Reisen befinden.
    5. Welche Schäden nicht versichert sind :
      In den folgenden Fällen übernimmt Atlas Gemini keine Haftung:

      1. Allgemeines – Gilt für alle Schadens- und Diebstahlarten;
        1. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach dem Wert des versicherten Gerätes:
          Wert des GerätesSelbstbehalt
          bis 250,00 EUR 29,00 EUR
          251,00 bis 500,00 EUR49,00 EUR
          ab 500,00 EUR69,00 EUR
        2. Schadensfälle, die nach dem ersten regulierten Schadensfall auftreten, wenn die Vertragslaufzeit sechs (6) oder zwölf (12) Monate beträgt, und Schadensfälle, die nach dem zweiten regulierten Schadensfall auftreten, wenn die Vertragslaufzeit vierundzwanzig (24) Monate beträgt.
        3. Kosten des Nutzungsausfalls, der Wiederfreischaltung, Vertragsgebühren und damit zusammenhängende Kosten jeglicher Art sowie sonstige Kosten, die nicht unmittelbar mit der Reparatur oder dem Ersatz des versicherten Gerätes im Zusammenhang stehen.
        4. Verlust, Verschwinden oder Beschädigung des versicherten Gerätes infolge von Diebstahl, dem kein Einbruch und/oder keine Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung vorausging, oder durch Verlegen und Täuschung. Dies gilt auch für Vorfälle, die sich ereignen, während das versicherte Gerät unbeaufsichtigt ist, wenn das versicherte Gerät verloren geht, wenn es durch Taschendiebstahl oder Fortnehmen abhanden kommt.
        5. Schäden an externen Datenträgern wie Magnetbänder, Filme, Disketten, DVDs, SD-Karten und Software.
        6. Die Kosten der Wiederherstellung der Daten auf internen und externen Datenträgern.
        7. Kosten, die gemäß der gesetzlichen Gewährleistungspflicht vom Hersteller, Lieferanten oder Händler zu tragen sind.
        8. Fälle von Diebstahl oder Schäden, die im Rahmen einer ohne Erlaubnis der Verwaltungsstelle erfolgten Reinigung, Reparatur oder Bearbeitung des versicherten Gerätes oder im Rahmen einer behördlichen Beschlagnahme oder einer behördlich oder polizeilich angeordneten Festnahme auftreten.
        9. Diebstahl durch Plünderung oder Inbesitznahme oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar verursacht werden durch
          1. Krieg, Invasion, Kampfhandlungen zwischen Ländern (unabhängig davon, ob eine Kriegserklärung vorliegt oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung, Verstaatlichung, Konfiszierung, Pfändung, Inbesitznahme oder Zerstörung durch den Staat oder eine staatliche Behörde;
          2. Ionisierende Strahlung oder sonstige Formen von radioaktiver Verseuchung;
          3. Druckwellen, die durch Flugzeuge oder sonstige Flugobjekte bei Schallgeschwindigkeit oder Überschallgeschwindigkeit verursacht werden;
          4. Terrorismus unabhängig von anderen Ursachen oder Ereignissen, die gleichzeitig oder in einer beliebigen Reihenfolge zum Schaden beitragen.
      2. Diebstahl
        1. Fälle von Diebstahl des versicherten Gerätes, die der Verwaltungsstelle und der örtlichen Polizei nicht innerhalb von 72 Stunden oder, sofern dies für den Versicherungsnehmer nicht praktikabel ist, sobald wie möglich nach Entdeckung gemeldet werden. Ein amtlicher Polizeibericht ist vorzulegen.
        2. Diebstahl aus einem Fahrzeug, sofern das Fahrzeug nicht vollständig verriegelt war, das versicherte Gerät nicht im Handschuhfach oder im Kofferraum verstaut war und keine erkennbaren Einbruchspuren am Fahrzeug zu finden sind.
        3. Diebstahl des versicherten Gerätes aus einem Raum, sofern dieser Raum zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mittels eines Schlosses versperrt und für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich war und keine erkennbaren Einbruchspuren zu finden sind.
        4. Diebstahl des versicherten Gerätes, während es unbeaufsichtigt war.
        5. Taschendiebstahl oder Fortnehmen des versicherten Gerätes.
        6. Diebstahl infolge von Fahrlässigkeit.
      3. Schäden
        1. Kosmetische Schäden an dem versicherten Gerät wie Kratzer und Dellen, die die normale Funktionalität nicht beeinträchtigen.
        2. Jegliche Reparaturkosten, die entstehen, weil das Gerät durch den Versicherungsnehmer selbst und/oder durch eine nicht durch HMD zugelassene Reparaturwerkstatt bearbeitet, repariert und/oder gereinigt wurde und in der Folge die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verloren gingen.
        3. Schäden, die an dem versicherten Gerät entstehen, weil der Versicherungsnehmer selbst und/oder eine nicht durch HMD zugelassene Reparaturwerkstatt bei der Bearbeitung und/oder Reparatur des versicherten Gerätes minderwertige Ersatzteile (keine neuen Teile und/oder keine Nokia-Originalteile) verwendet hat.
        4. Software und schadhafte Lampen, Leitungen, Bänder, Batterien, SIM-Karten, Antennen, Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Druckköpfe und sonstige Komponenten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer Verwendung einem regulären und schnellen Verschleiß und/oder der Abnutzung unterliegen;
        5. Schäden, die infolge von fahrlässigem Handeln gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Begriffsbestimmungen) an dem Gerät entstehen.
        6. Schäden, die an Zubehör entstehen, sofern sie nicht durch dasselbe Ereignis verursacht wurden, das auch zur Beschädigung oder zum Verlust des versicherten Gerätes geführt hat.
        7. Jegliche Schäden, die durch Verschleiß, Abnutzung, Insekten, Schädlinge, Schimmel oder klimatische Bedingungen an dem versicherten Gerät verursacht werden.
        8. Jegliche Schäden, die infolge der Missachtung der Bedienungsanleitung und/oder der Anschluss-, Installations- und Wartungsanweisungen gemäß dem Benutzerhandbuch des Herstellers an dem versicherten Gerät entstehen.
        9. Jegliche Schäden, die durch einen Virus an dem Gerät verursacht werden.
        10. Jegliche Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden.
      4. Unsere Bedingungen
        1. Versicherungsdauer oder Vertragslaufzeit
          Je nach dem von Ihnen ausgewählten Produkt ist die Vertragslaufzeit auf sechs (6), zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monate befristet. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie vom Versicherungsgeber eine Benachrichtigung über die Beendigung des Vertrages, sofern der Vertrag nicht bereits vorher im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen gemäß Absatz h beendet wurde. Unter der Bedingung, dass die für die Vertragslaufzeit zu zahlende Versicherungsprämie beim Versicherungsgeber vollständig eingegangen ist, beginnt der Versicherungsschutz an dem Tag, an dem Sie sich erfolgreich für diese Versicherung registriert haben. Der Abschluss der Versicherung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kauf des zu versichernden Gerätes erfolgen, das sich in einem neuwertigen Zustand befinden muss, nicht beschädigt sein oder gestohlen oder abhanden gekommen sein darf. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
          Der Beginn der Vertragslaufzeit und die festgelegte Versicherungsdauer sind im Versicherungsschein angegeben.
          Die Versicherungsprämie ist im Rahmen des Registrierungsvorgangs in voller Höhe im Voraus an den Versicherungsgeber zu zahlen.
        2. Schadensregulierung
          Atlas Gemini behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wie ein konkreter Schadensfall reguliert wird:

          1. Reparatur oder Ersatz des versicherten Gerätes (durch ein Ersatzgerät) und des Zubehörs (mit einem Verkaufspreis von bis zu 150,00 EUR), oder
          2. Zahlung eines Geldbetrages an den Versicherungsnehmer in Höhe der Kosten, die Atlas Gemini für die Beschaffung eines Ersatzgerätes (einschließlich Zubehör) entstehen würden, dessen Funktionalität mit der des versicherten Gerätes (einschließlich Zubehör) vergleichbar ist.

          Dieser Geldbetrag kann den Kaufpreis keinesfalls überschreiten.

        3. Sorgfaltspflicht
          Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um das versicherte Gerät gegen Unfallschäden und Diebstahl zu schützen und es in gutem Zustand zu erhalten.
        4. Nicht wahrheitsgemäße Angaben
          1. Wenn Sie vor Abschluss des Vertrages absichtlich falsche Angaben gemacht oder Informationen zurückgehalten haben, die nach vernünftiger Einschätzung Einfluss auf die Risikobewertung des Versicherungsgebers haben könnten, kann der Versicherungsgeber vom Versicherungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Versicherungsgeber Anspruch auf den Anteil der Prämie, der bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Rücktritts zu zahlen ist.
          2. Hat der Versicherungsnehmer bei der Schadensmeldung absichtlich falsche Angaben gemacht oder Informationen zurückgehalten, ist der Versicherungsgeber berechtigt, die Regulierung abzulehnen. Der Versicherungsvertrag bleibt in Kraft, bis er gemäß den vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
          3. Atlas Gemini hat das Recht, im Rahmen der Bearbeitung einer Schadensmeldung angefallene Kosten (einschließlich Aufwendungen für Nachforschungen und Inkassokosten) zurückzufordern, wenn sich nach der Schadensregulierung herausstellen sollte, dass die Schadensmeldung in betrügerischer Absicht erfolgt ist.
          4. Atlas Gemini behält sich das Recht vor, Betrugsfälle bei der Polizei und bei sonstigen Behörden und Aufsichtsbehörden zu melden. Atlas Gemini behält sich auch das Recht vor, andere Versicherungsgesellschaften über Betrugsfälle zu informieren, unter anderem durch Eintragung in eine Liste von Betrugsfällen, die der Betrugsbekämpfung dient.
        5. Schadensmeldungen
          Sie haben folgende Pflichten, sobald Sie einen Unfallschaden oder Diebstahl feststellen, der nach Ihrer Einschätzung von der Versicherung abgedeckt ist:

          1. Im Falle eines Diebstahls oder der mutwilligen Beschädigung durch einen Dritten haben Sie binnen 72 Stunden oder, sofern dies für Sie nicht praktikabel ist, so schnell wie möglich nach Entdeckung des Schadens, die Verwaltungsstelle und die Polizei (oder, wenn Sie sich im Ausland aufhalten, die jeweils zuständige Behörde) zu verständigen.
          2. In jedem Fall, auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten, müssen Sie einen polizeilichen Bericht anfordern, weil dieser für die Schadensregulierung benötigt wird. Sie erreichen die Verwaltungsstelle telefonisch unter der Nummer +49-(0)211-4187 3067 oder aus dem Ausland unter der Nummer +49-(0)211-4187 3067. Unfallschäden, die durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens, oder falls dies nicht möglich ist, so schnell wie möglich, der Verwaltungsstelle melden. Schadensmeldungen können telefonisch unter der Nummer +49-(0)211-4187 3067 oder aus dem Ausland unter der Nummer +49-(0)211-4187 3067 erfolgen;
          3. Wenn Sie den genannten Pflichten nicht nachkommen, ist Atlas Gemini berechtigt, die zu erbringenden Leistungen um die Höhe des Schadens zu kürzen, der Atlas Gemini aufgrund der Versäumnisse entstanden ist. Wenn der Versicherungsgeber nachweisen kann, dass die Schadensmeldung in betrügerischer Absicht erfolgt ist, kann er die Regulierung in voller Höhe ablehnen.
          4. Die Festlegung der Art der Schadensregulierung durch Atlas Gemini ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Atlas Gemini die Schadensregulierung übernimmt. Der Ersatz Ihres versicherten Gerätes muss durch Atlas Gemini oder durch eine von Atlas Gemini benannte Reparaturwerkstatt erfolgen. Sollten Sie diese Bestimmung missachten, werden die Regulierungsansprüche gegenüber Atlas Gemini hinfällig.
          5. Sobald Sie den Diebstahl Ihres versicherten Gerätes melden, ist Atlas Gemini berechtigt, die Sperrung des betreffenden Gerätes bei Ihrem Mobilfunkanbieter zu beantragen.
          6. Es kann erforderlich sein, dass Sie ein Antragsformular ausfüllen oder zusätzliche Angaben zur Schadensmeldung machen müssen. Bei unzureichender Kooperation Ihrerseits kann sich die Bearbeitung der Schadensmeldung verzögern.
        6. Ihr Alter und Ihre Anschrift
          Sie müssen bei Abschluss des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sein und während der Vertragslaufzeit in dem Land wohnhaft sein, das im Versicherungsschein angegeben ist.
        7. Änderung des versicherten Gerätes oder sonstige Änderungen
          Änderungen von Daten wie Anschrift und E-Mail-Adresse, auf deren Grundlage der Versicherungsschein ausgestellt wurde, muss der Versicherungsnehmer der Verwaltungsstelle unverzüglich mitteilen. Die Umschreibung des Versicherungsvertrages auf ein anderes Gerät ist nur dann möglich, wenn es sich um ein neues, einwandfrei funktionierendes und unbeschädigtes Gerät handelt und wenn Atlas Gemini innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf per E-Mail an [email protected] von der Änderung in Kenntnis gesetzt wird. Atlas Gemini behält sich das Recht vor, den Kaufbeleg für das neue Gerät anzufordern. Atlas Gemini übernimmt keine Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Geräten, die nicht als versichertes Gerät registriert sind.
        8. Widerruf der Vertragserklärung
          Sie haben das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie weitere Informationen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit §§ 1 bis 4 VVG-Informationspflichtenverordnung sowie diese Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind, nicht jedoch, bevor wir unsere Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Art. 246 § 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche erfüllt haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist. Der Widerruf ist per E-Mail an [email protected] zu senden.
          Im Falle des Wirksamwerdens des Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Die für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlte Versicherungsprämie wird abzüglich des Anteils für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit erstattet, sofern Sie sich zuvor damit einverstanden erklärt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anteil der Prämie, die auf den Zeitraum vor Eingang des Widerrufs anzurechnen ist, wird von uns einbehalten; Der entsprechende Betrag beläuft sich auf 3,50 EUR. Der erstattungsfähige Anteil der Prämie wird unverzüglich, spätestens aber 30 Tage nach Eingang des Widerrufs, zurückgezahlt. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ablauf der Widerspruchsfrist, führt ein wirksamer Widerspruch zur Erstattung der erhaltenen Leistungen und der daraus gezogenen Vorteile (z. B. Zinsen).
          Ihr Widerrufsrecht endet, sobald der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durch beide Parteien vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
          Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

          1. Wenn die Vertragslaufzeit sechs (6) Monate oder zwölf (12) Monate beträgt, endet der Versicherungsvertrag automatisch nach der Regulierung des ersten gemeldeten Schadens. Gezahlte Prämien werden nicht erstattet. Der Versicherungsgeber informiert Sie per E-Mail über das Vertragsende.
          2. Wenn die Vertragslaufzeit vierundzwanzig (24) Monate beträgt, endet der Versicherungsvertrag automatisch nach der Regulierung des zweiten gemeldeten Schadens. Gezahlte Prämien werden nicht erstattet. Der Versicherungsgeber informiert Sie per E-Mail über das Vertragsende.
        9. Vertragsänderungen
          Atlas Gemini ist berechtigt, die Bedingungen des Versicherungsvertrages jederzeit zu ändern, soweit diese nach den Grundsätzen eines angemessenen und fairen Umgangs keine erheblichen Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer zur Folge haben.
          Wesentliche Änderungen an den Vertragsbedingungen, die unter anderem die Prämie, den Selbstbehalt, die Schadensregulierung oder das Kündigungsrecht für künftige Vertragslaufzeiten betreffen, sind nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber Atlas Gemini seine Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen erteilt hat.
          Sollten sich wesentliche Änderungen an den mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen ergeben, haben Sie das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb von drei (3) Monaten nach Ankündigung der Änderungen zu kündigen. Änderungen dieser Art muss der Versicherungsgeber mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten ankündigen.
          Wenn Sie sich in einem solchen Fall für die Kündigung des Versicherungsvertrages entscheiden, wird Ihnen die für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlte Versicherungsprämie abzüglich des Anteils für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit vom Versicherungsgeber erstattet.
        10. Was Sie tun können, wenn Sie mit Atlas Gemini nicht zufrieden sind
          Atlas Gemini tut sein Möglichstes, um Ihnen einen einwandfreien, professionellen und zuverlässigen Service zu bieten. Sollten Sie mit unserer Arbeit dennoch unzufrieden sein, können Sie uns dies jederzeit wissen lassen. Wenden Sie sich mit Beschwerden bitte an Aftersales Group BV, die Gesellschaft, die für Atlas Gemini als Verwaltungsstelle auftritt. Aftersales Group erreichen Sie telefonisch unter +49-(0)211-4187 3067 oder per E-Mail an [email protected]. Die Anschrift von Aftersales Group lautet:
          Achter de Tolbrug 151, 5211 SM’s-Hertogenbosch, Niederlande
          In der Verwaltungsstelle wird man versuchen, Ihrer Beschwerde oder Ihrem Problem innerhalb von 24 Stunden nachzugehen. Wenn dies nicht möglich ist, bestätigt die Verwaltungsstelle den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 5 Arbeitstagen, und Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen eine endgültige Antwort.
          Sollte die Antwort der Verwaltungsstelle nicht zufriedenstellend ausfallen, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an Atlas Insurance PCC Limited (die geschützte Zelle Gemini) 47-50 Ta’ Xbiex Seafront, Ta’ Xbiex XBX 1021, Malta, wenden.
          Wenn Ihrer Beschwerde auch nach Einschaltung dieser beiden Stellen noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit nachgegangen wurde, können Sie sich an die folgende Schiedsstelle wenden: Office of the Arbiter for Financial Services, 1e Floor, St Calcedonius Square, Floriana FRN 1530, Malta, Tel +356 21249245 (für Anrufe aus dem Ausland fallen entsprechende Gebühren an), E-Mail: [email protected]; Web: www.financialarbiter.org.mt. Die Schiedsstelle bearbeitet Ihren Fall nur dann, wenn Sie eine endgültige schriftliche Antwort von Atlas Gemini vorlegen können, oder innerhalb von 15 Tagen keine endgültige Antwort erhalten haben. Beachten Sie also, dass Sie mit der Schiedsstelle erst dann Kontakt aufnehmen, wenn die schriftliche Antwort von Atlas Gemini bei Ihnen eingegangen ist.
          Die Europäische Kommission hat eine Online-Plattform für die Beilegung von Beschwerden von Verbrauchern eingerichtet, die Produkte oder Dienstleistungen online gekauft haben. Beschwerden, die Sie auf diesem Wege einreichen, werden an eine unabhängige Beschwerdestelle weitergeleitet, die die Angelegenheit innerhalb von 90 Tagen online abschließend bearbeitet. Die Internetadresse der Online-Plattform lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Denken Sie bitte immer daran, unsere E-Mail-Adresse [email protected] anzugeben. Beachten Sie, dass diese unabhängige Beschwerdestelle Ihre Beschwerde nur bearbeiten kann, nachdem uns Gelegenheit gegeben wurde, eine Lösung anzubieten.
          Unabhängig von dem vorgenannten Beschwerdeverfahren haben Sie das Recht auf eine gerichtliche Streitbeilegung vor dem zuständigen Gericht an Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder an dem eingetragenen Geschäftssitz des Versicherungsgebers in Malta.
        11. Anforderungen und Wünsche
          Ihr Versicherungsvertrag entspricht den Anforderungen und Wünschen einer Person, die sich gegen das Risiko des Diebstahls und gegen Unfallschäden an dem versicherten Gerät absichern möchte.
        12. Ihr Versicherungsgeber und die Haftungsklausel
          Der Versicherungsgeber ist das Unternehmen Atlas Insurance PCC Limited, das durch seine geschützte Zelle Gemini vertreten wird (‚Versicherungsgeber‘).
          Atlas Insurance PCC Ltd ist eine Versicherungsgesellschaft nach maltesischem Recht mit dem eingetragenen Geschäftssitz 47-50 Ta’ Xbiex Seafront, Ta’ Xbiex XBX 1021, Malta. Atlas Insurance PCC verfügt über die Zulassung der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde MFSA, Notabile Road, tt’ Attard BKR 3000, Malta, Tel.: +356 2144 1155, https://www.mfsa.com.mt/ (C5601). Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Deutschland erfolgt im Rahmen der geltenden Dienstleistungsfreiheit. Das Unternehmen ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter der Nummer 2856 (BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de) zugelassen.
          Für die Zwecke dieses Versicherungsvertrages wird das Unternehmen Atlas, eine Protected Cell Company, durch seine geschützte Zelle Gemini vertreten. Die Protected Cell Company ist eine Gesellschaftsform nach maltesischem Recht. Eigentümerin der geschützten Zelle Gemini ist Aftersales Group BV. Der Geschäftssitz der Atlas Insurance PCC Ltd ist 47-50 Ta’ Xbiex Seafront, Ta’ Xbiex XBX 1021, Malta.
          Als Protected Cell Company kann Atlas eine oder mehrere geschützte Zellen gründen, um das Zellvermögen (Kapital) in einer separaten Gesellschaft zu schützen. Das Vermögen der Zelle Gemini ist somit gegen Verbindlichkeiten und Verluste der Atlas Insurance PCC und ihrer anderen Zellen geschützt. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen erklären Sie sich mit folgenden Punkten einverstanden:

          1. dass Ihr Anspruch auf Schadensregulierung auf diesen Versicherungsvertrag beschränkt ist; und
          2. dass Ihre Rechte und Ansprüche, die sich aus diesem Versicherungsvertrag ergeben, primär aus dem Vermögen der geschützten Zelle Gemini reguliert werden, das für die Regulierung von Schäden zur Verfügung steht, die bei Atlas Gemini gemeldet werden; und
          3. dass das nicht zellulare Vermögen von Atlas nur dann zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Zelle Gemini herangezogen wird, wenn das Vermögen der Zelle Gemini erschöpft ist; und
          4. dass die Schadensregulierung nicht aus Mitteln anderer geschützter Zellen von Atlas erfolgen kann.

          Auf diese Weise ist das Kapital Ihres Versicherungsgebers Atlas Gemini jederzeit gegen mögliche Defizite der Kerngesellschaft Atlas oder einer der anderen geschützten Zellen abgesichert. Umgekehrt ist in dem unwahrscheinlichen Fall eines Defizits bei Atlas Gemini die Kontinuität sekundär durch das nicht zellulare Vermögen von Atlas gewahrt.
          Durch Abschluss dieses Versicherungsvertrages erklären Sie sich damit einverstanden, dass Atlas Gemini der Versicherungsgeber ist. Sie bestätigen damit zugleich, dass Ihnen die oben beschriebenen Bestimmungen in Bezug auf die Gesellschaftsform der Protected Cell Company bekannt sind, die für Atlas Insurance PCC Limited und die Zelle Gemini gelten. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass diese Bestimmung (l.) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen maltesischem Recht unterliegt und dass Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Bestimmung ausschließlich vor einem maltesischen Gericht beizulegen sind. Sie sichern zu, dass Sie nach geltendem Recht berechtigt sind, im Zusammenhang mit dieser Bestimmung des Versicherungsvertrages das maltesische Recht und den Gerichtsstand Malta zu wählen. Ihr Einverständnis, dass die betreffende Bestimmung maltesischem Recht unterliegt und dass Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Bestimmung vor einem maltesischen Gericht beizulegen sind, und Ihre Bestätigung, dass es nach geltendem Recht erlaubt ist, das maltesische Recht auf die betreffende Bestimmung anzuwenden, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Atlas Gemini diesem Versicherungsvertrag zustimmt.
          Diese Versicherung wird von Aftersales Group BV im Auftrag von Atlas Gemini angeboten.
          Aftersales Group BV ist eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. Der eingetragene Geschäftssitz ist Achter de Tolbrug 151, 5211 SM’s-Hertogenbosch, Niederlande. Die Handelsregisternummer lautet 55498833. Aftersales Group BV ist in den Niederlanden als Versicherungsmakler bei der AFM unter der Zulassungsnummer 12042867 zugelassen. Aftersales Group BV ist auch in Deutschland als Versicherungsmakler zugelassen und ist dort im Rahmen der geltenden Dienstleistungsfreiheit tätig.

        13. Kommunikation
          Sämtliche Schriftstücke, die Atlas Gemini und/oder die Verwaltungsstelle an Sie richten, werden an die E-Mail-Adresse oder die Postanschrift gesendet, die Sie bei der Registrierung für die Police angegeben haben. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected] und unsere Telefonnummer lautet +49-(0)211-4187 3067.
        14. Ihre Rechte
          Unabhängig von verfügbaren oder laufenden Beschwerdeverfahren haben Sie als Kunde das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.
        15. Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
          Atlas Gemini ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die zu Ihrer Person von uns gespeichert werden. Die Daten, die Sie Atlas Gemini und der Verwaltungsstelle (uns) zur Verfügung stellen, werden ausschließlich bei der Ausstellung des Versicherungsscheins und gegebenenfalls bei der Schadensregulierung für Verwaltungszwecke, für den Kundenservice, für die Schadensregulierung und die Betrugsbekämpfung verwendet. Die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können wir gegebenenfalls an andere Versicherungsgesellschaften und Aufsichtsbehörden übermitteln und anhand der Daten von Dritten, auf die wir berechtigten Zugriff haben, überprüfen. Zu diesen Zwecken besteht die Möglichkeit, dass wir Daten gegenüber unseren Tochtergesellschaften, Dienstleistern, Handlungsbevollmächtigten und Lieferanten offenlegen.
          Sie bestätigen hiermit, dass alle Daten, die einen Dritten betreffen und die Sie uns gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Registrierung und Ausstellung Ihres Versicherungsscheins übermittelt haben, mit Zustimmung des betreffenden Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Sie erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass Atlas Gemini Ihnen in Bezug auf den Schutz dieser Daten Informationen für diesen Dritten zukommen lässt.
          Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden von uns nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung all unserer Pflichten gemäß diesem Versicherungsvertrag erforderlich ist, sofern wir nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet sind.
          Sie haben das Recht, in Ihre personenbezogenen Daten Einsicht zu nehmen, sie aktualisieren und berichtigen zu lassen oder sie löschen zu lassen, wenn sie nicht mehr für die oben genannten Zwecke benötigt werden. Diese und weitere Rechte, die sich aus der Datenschutzerklärung von Atlas Gemini ergeben, können Sie ausüben, indem Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Richten Sie Ihr entsprechendes Gesuch per Brief an: The Data Protection Officer, Atlas Insurance PCC Limited, Ta’ Xbiex Seafront 48-50, Ta’ Xbiex XBX 1021 Malta oder per E-Mail an [email protected]. Beachten Sie bitte, dass bestimmte personenbezogene Daten gemäß DSGVO und/oder sonstiger geltender Rechtsvorschriften von dem Recht auf Einsichtnahme, auf Berichtigung oder Löschung ausgenommen sein können.
          Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch Atlas Gemini nicht im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt, können Sie sich mit einer Beschwerde an Atlas Gemini wenden und/oder beim maltesischen Office of the Information and Data Protection Commissioner Beschwerde einlegen, indem Sie auf diesen Link klicken https://idpc.org.mt/en/Pages/contact/complaints.aspx. Sie können auch bei der Datenschutzbehörde Ihres Landes Beschwerde einreichen. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, können Sie ausführlich in unserer Datenschutzerklärung auf https://www.atlas.com.mt /legal/data protection/ nachlesen. Beachten Sie, dass wir unsere Datenschutzerklärung laufend aktualisieren und an die sich ändernden Datenschutzvorschriften anpassen.
        16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
          Mit Ausnahme der Bestimmungen gemäß Absatz I unterliegt dieser Versicherungsvertrag deutschem Recht und der Gerichtsstand ist Deutschland. Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die von Atlas gewählte Gesellschaftsform der Protected Cell Company beziehen, unterliegen maltesischem Recht.
          Versicherungsgeber dieses Versicherungsvertrages ist das Unternehmen Atlas Insurance PCC Ltd, das durch seine Zelle Gemini vertreten wird. Atlas Insurance PCC Ltd ist eine Gesellschaft nach maltesischem Recht mit dem eingetragenen Geschäftssitz 47-50 Ta’ Xbiex Seafront, Ta’ Xbiex XBX 1021, Malta. Atlas Insurance PCC verfügt über die Zulassung der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde MFSA, Notabile Road, tt’ Attard BKR 3000, Malta, Tel.: +356 2144 1155, https://www.mfsa.com.mt/ (C5601).